Hibiskus: Ist die Vermehrung im Garten verboten?
Der Hibiskus ist aufgrund seiner schönen Blütenform und der großen Farbenvielfalt für viele Menschen eine der beliebtesten Pflanzen. Häufig besteht der Wunsch, den Hibiskus im Rahmen der Erweiterung des eigenen Bestands und des Interesses am Umgang mit Pflanzen selbst zu vermehren. Hier gibt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen, vor allem in rechtlicher Hinsicht. Insbesondere bei einem kultivierten Hibiskus sind einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die in erster Linie den Sortenschutz betreffen.
Verboten oder nicht? Die Rechtsgrundlage zur Vermehrung des Hibiskus
Zunächst zur guten Nachricht: Die Vermehrung des Hibiskus stellt für den Hobbygärtner kein Problem dar, sofern keine geschützte Art dazu verwendet wird. Es gibt verschiedene Rechte im Kontext gerade von neuen Pflanzensorten, die im Sortenschutzgesetz (SortG) geregelt sind. Der Hintergrund ist hierbei der Schutz des geistigen Eigentums von Pflanzenzüchtern. Es soll sichergestellt werden, dass ihre Nutzungsrechte exklusiv bleiben und die Vermehrung einer entsprechend geschützten Sorte nicht ohne Genehmigung stattfindet.
Eine rein private Vermehrung, die keinerlei gewerblichen Zweck verfolgt, ist meist auch bei geschützten Arten unproblematisch. Allerdings sind die Grenzen des damit verbundenen Verständnisses nicht eindeutig. So ist auch die nicht kommerzielle Weitergabe einer selbst vermehrten geschützten Sorte ohne Genehmigung nicht zulässig, etwa bei einem Tausch unter Pflanzensammlern. Grundsätzlich ist es ratsam, sich stets vorab zu informieren, ob eine Art unter Sortenschutz steht.

Regelungen zum Sortenschutz
In Deutschland ist das Bundessortenamt zuständig für die Vergabe des Sortenschutzes einer Pflanze. Das Schutzrecht sieht vor, dass eine Sorte sowohl neu als auch beständig und zudem homogen sein muss. Zudem sollte sie eindeutig von anderen Sorten zu unterscheiden sein. Der erteilte Sortenschutz hat eine Gültigkeit von 25 Jahren, bei manchen Varianten bis zu 30 Jahren. Eine Vermehrung und Vermarktung innerhalb dieses Zeitraums darf ausschließlich vom Inhaber des Sortenschutzes vorgenommen werden.
Von dieser Regelung gibt es eine Ausnahme. Geschützte Sorten dürfen von anderen Züchtern verwendet werden, sofern die Pflanzen für die unmittelbare Entwicklung neuer Sorten genutzt werden. Eine direkte Vermehrung ist davon ausgenommen. Der Sortenschutz kann in etwa mit einem Patent verglichen werden.
Geschützte und nicht geschützte Sorten
Beim Hibiskus gibt es neben den geschützten Sorten auch zahlreiche, die frei vermehrt werden dürfen. Dazu zählen verschiedene Wildarten und solche, die älteren Datums und damit nicht registriert sind. Gerade jüngere und moderne Züchtungen sind überwiegend geschützt. Das gilt besonders für jene Sorten, die eine spezielle Farbe oder Blütenform haben.
Zu den vielfach geschützten Sorten zählen etwa der Hibiscus rosa-sinensis (Rosen-Hibiskus) sowie der Hibiscus syriacus (Garten-Hibiskus). Wer gerne privat Hibiskus vermehren möchte, findet eine aktuelle Übersicht über alle Arten mit Sortenschutz beim Bundessortenamt. Das Amt bietet eine Datenbank, in der sämtliche registrierten Sorten abgerufen werden können.

Möglichkeiten der Vermehrung von Hibiskus
Rechtlich zulässige Vermehrungen werden auf unterschiedliche Weise vorgenommen, meist durch Stecklinge, aber auch durch sogenannte Absenker (Verzweigung im Boden) sowie Samen. Die beste und beliebteste Methode ist vor allem die Vermehrungsform durch Stecklinge. Sie wird im Frühjahr durchgeführt, wobei ein möglichst nährstoffarmes und dabei feuchtes Substrat für die Triebe verwendet wird. Die meisten Hibisken für den Garten und als Zimmerpflanze sind für diese Option besonders gut geeignet.
Für alle Methoden gilt, bei eventuellen Unklarheiten zur Sorte immer eine Rückfrage beim Züchter zu stellen oder alternativ eine Datenbankabfrage zum Sortenschutz vorzunehmen.
Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen den Sortenschutz
Verstöße gegen den Sortenschutz des Hibiskus können mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Dabei kommt es grundlegend auf die Art des Verstoßes an. In jedem Fall sind, vor allem bei einer gewerblichen Vermehrung, zivilrechtliche Ansprüche möglich. Zu diesen zählen unter anderem Schadensersatz und die Forderung der Unterlassung. Auch die Verpflichtung zur Vernichtung der Pflanzen, die im Zusammenhang mit einer Vermehrung entstanden sind, ist denkbar. Es gilt bei jeder Vermehrung jeweils zu klären und zu prüfen, ob die Pflanze zu den geschützten Sorten gehört. Vermutliche Unwissenheit hat hierbei keine Relevanz, eine sorgfältige Abklärung vorab ist immer erforderlich.
Fazit
Die Vermehrung von Hibiskus ist allgemein in Deutschland zulässig. Zu berücksichtigen sind dabei Einschränkungen, die in Bezug auf geschützte Sorten gegeben sind. Züchter werden durch das Sortenschutzgesetz rechtlich abgesichert. Zuwiderhandlungen können juristische Folgen nach sich ziehen. Die Nutzer, die Hibiskus vermehren wollen, sind selbst in der Pflicht, im Vorfeld die Möglichkeiten zu klären. Hierzu steht die Datenbank des Bundessortenamtes zur Verfügung. Gegebenenfalls ist es ratsam, den Züchter um eine Genehmigung zu bitten.